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Garantie Bestimmungen


§1. Garantie gegenüber Verbrauchern
Für unsere Waren leisten wir auch gegenüber Kunden, die die Ware bei einem Händler gekauft haben, eine Garantie auf Material und Verarbeitung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1.1 Die Garantie wird in der Form geleistet, daß nach unserer Entscheidung die Ware oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen. Auf Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises hat der Kunde keinen Anspruch.

1.2 Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung durch uns, oder soweit vorhanden, durch den Einzelhändler. Berücksichtigt werden alle Garantie- ansprüche, welche innerhalb der Garantiezeit bei dem Einzelhändler, der die Ware verkauft hat, oder bei uns eingehen. Sämtliche Ansprüche aus der Garantie verjähren spätestens 1/5 oder 10 Jahre je nach, für das entsprechende Produkt,vorgesehener Garantiezeit, nach der ersten Lieferung auch dann, wenn Garantieleistungen erbracht worden sind.

1.3 Zeigen sich innerhalb der in Ziffer 1.2 genannten Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder Leistung der Ware, sind Garantieansprüche
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Wochen geltend zu machen.

1.4 Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche ent- gegennimmt, oder die instandgesetzte Ware wieder ausliefert, trägt der Kunde.

1.5 Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit der Ware zugleich der Original-Kaufbeleg vorgelegt wird.

1.6 Garantieansprüche werden nicht berücksichtigt, wenn
- die Ware durch Einfluß höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt oder zerstört ist,
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Pflege aufgetreten sind,
- die Ware mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist oder
- die Ware nicht fachmännisch repariert worden ist.

1.7 Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend, es sei denn, dass der Kunde unmittelbar die Ware von uns erworben hat (siehe hierzu unten 2. (Gewährleistung) und 3. (Haftung)).

§2. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern, die unmittelbar die Ware von uns gekauft haben.

2.1 Die Bestimmungen über Gewährleistung gelten nicht gegenüber den Kunden, die die Ware bei einem Händler gekauft haben. Bitte richten Sie derartige Gewährleistungsansprüche an Ihren Händler.


Folgende Bestimmungen gelten daher nur für diejenigen Kunden, die unmittelbar bei uns die Ware gekauft haben.

2.2 Mangelhafte Ware bessern wir nach unserer Wahl entweder nach, oder nehmen sie zurück und ersetzen sie durch einwandfreie. Falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt oder wir mit ihr in Verzug geraten, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen..

2.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstehen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder /und Lagerung, sei es durch den Kunden oder durch einen Dritten, natürliche Alterung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, (elektrochemische), mechanische oder (elektrische Einflüsse) sofern sie nicht auf unser Verschulden, wie in folgender Ziffer 3 näher dargestellt, zurück zuführen sind.

2.4 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung, es sei denn, dass der Kunde für die letzteren wegen der Mängel der Teillieferung kein Interesse hat.

2.5 Diese Bestimmungen gelten auch bei Lieferung vertragsgemäßer Ware.

2.6 Wir nehmen keine Gewährleistung, daß der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland Vorschriften entspricht, die über die deutschen Vorschriften hinausgehen.

§3. Haftung gegenüber den Verbrauchern, die die Ware unmittelbar bei uns gekauft haben.


3.1 Folgende Bestimmungen gelten nicht gegenüber den Kunden, die die Ware über einen Händler gekauft haben, es sei denn, daß Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden. Bei einem Kauf von einem Händler sind im übrigen Haftungsansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen.

3.2 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z. B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenplichten, Beratungsfehlern, Verzug und Unmöglichkeit (mit Ausnahme anfänglichem Unvermögens), Reparaturschäden, Verschulden der Nachlieferungspflicht oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern nicht Ziffer 3.3 vorliegt.

3.3 Ziffer 3.2 gilt nicht, wenn
- bei uns, bei unseren Mitarbeitern oder bei von uns beauftragten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit vorliegt, oder
- gegen vertragliche Hauptleistungspflichten zumindest leicht fahrlässig verstoßen wird oder
- ein Haftungsausschluß aus sonstigen Gründen (z. B. durch das Produkthaftungsgesetz) in allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zulässig ist.

3.4 Die in Ziffern 3.2 und 3.3 geregelte Haftungsbestimmung gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren Schäden oder mangels Folgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die dem Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

3.5 Kann im Einzelfall die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorherseh baren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten. Darüber hinaus ist der Schaden bei Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung auf den 7-fachen Nettopreis der einzelnen Ware beschränkt, aus dessen Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche des Kunden resultieren.

3.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Gegenüber Unternehmern und insbesondere Händlern gelten nicht vorstehende Bedingungen zu Ziffern 1 bis 3, sondern unsere gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf Wunsch übersandt werden.